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   LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 161/99   

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https://dejure.org/2001,16891
LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 161/99 (https://dejure.org/2001,16891)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2001 - L 3 AL 161/99 (https://dejure.org/2001,16891)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - L 3 AL 161/99 (https://dejure.org/2001,16891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Verpflegungskostenzuschusses für Familienheimfahrten im Zusammenhang mit einer Vorbereitungsmaßnahme sowie einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ; Erfüllung des Verpflegungungskostenzuschusses durch Berücksichtigung im Rahmen des Tageskostensatzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 161/99
    Begrifflich fallen somit die Verpflegungskosten unter die Reisekosten (Gagel, AFG, Rdnr. 32 zu § 56; Hoppe/Berlinger, Förderung der beruflichen Bildung, Stand Januar 1990, § 56 Anm. 16 und 17; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 9).

    Nach § 58 Abs. 2 AFG bestimmt die Beklagte durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, ohne dass sie hierdurch allerdings die gesetzlichen Vorschriften abändern bzw. eine gesetzliche Förderungspflicht auszuschließen dürfe (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 9 BSGE 37, 163, 169 f.; BSG SozR 4100 § 58 Nr. 18; SozR § 59 Nr. 2).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 161/99
    Nach § 58 Abs. 2 AFG bestimmt die Beklagte durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, ohne dass sie hierdurch allerdings die gesetzlichen Vorschriften abändern bzw. eine gesetzliche Förderungspflicht auszuschließen dürfe (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 9 BSGE 37, 163, 169 f.; BSG SozR 4100 § 58 Nr. 18; SozR § 59 Nr. 2).
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